[ Was FRANKENHAUS® ausmacht ]

Unsere Leistungen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG „Schlüsselfertig„ 2022-01 Nach EnEV 2016

Wir unterteilen in zwei Hauptbereiche:

I. S E R V I C E – L E I S T U N G
II. H A N D W E R K E R – L E I S T U N G

I. DIE SERVICE - LEISTUNG

1. DIE BERATUNG
Wir erklären Ihnen die wesentlichen Merkmale eines Niedrigenergiehauskonzeptes.
 

Die Unterschiede zwischen einem gemauerten Ziegelhaus, einem „Fertighaus„ in Holzständerbauweise oder einem Gasbetonhaus werden von uns ausführlich erklärt, um Ihnen bei der Entscheidungsfindung zu helfen.

2. DIE BAUPLATZBESICHTIGUNG

Als erfahrene Bauleute begehen wir Ihren Bauplatz. Mit den gewonnenen Informationen und dem Bebauungsplanauszug sind nun die Grundlagen für ein Beratungsgespräch geschaffen.

3. DER VORENTWURF

Die optimale Grundrissgestaltung wird mit Ihnen in einem ausführlichen
Gespräch erarbeitet.

Ihre Bedürfnisse und Ihre Wünsche werden dann, unter Berücksichtigung bautechnischer, energietechnischer und wirtschaftlicher Faktoren, bestmöglich in einem Vorentwurf umgesetzt.

4. DAS FESTPREISANGEBOT

Sie erhalten dann ein individuelles Festpreisangebot unter Berücksichtigung
eventueller Eigenleistungen mit Festpreis- und Bauzeitgarantie.

5. DER VORABZUG

Haben Sie sich schließlich für unser Angebot entschieden, beginnen wir mit der Fertigung der Baugesuchsunterlagen. Bevor diese jedoch fertig gestellt sind, erhalten Sie einen Vorabzug einige Tage zur Durchsicht, damit Sie nochmals prüfen können, ob auch wirklich alles vom Keller bis zum Dach Ihren Vorstellungen und Wünschen entspricht. Eventuelle Änderungswünsche werden selbstverständlich kostenfrei eingearbeitet.

6. DAS BAUGESUCH

Nachdem der von Ihnen geprüfte Vorabzug bei uns wieder eingegangen ist, erstellen wir das komplette Baugesuch mit allen notwendigen Zeichnungen, Berechnungen, und Nachweisen.
Die kompletten Baugesuchsunterlagen erhalten Sie in vierfacher Ausfertigung.

7. DIE WERKPLANUNG

Nach Erhalt der Baufreigabe oder -genehmigung und Prüfung derselben durch uns, beginnen wir mit der Fertigung der Werk- und Ausführungs- und Detailpläne im Maßstab 1:50 und 1:10 für Ihren Neubau. Vor der endgültigen Fertigstellung dieser Pläne führen wir mit Ihnen zusammen eine Werkplanbesprechung durch, bei der wir Ihr Bauvorhaben anhand des Raumbuches Punkt für Punkt durcharbeiten. Auch hier können noch Korrekturen oder Änderungen durch Sie vorgenommen werden.

8. DIE STATIK

Für jedes Objekt wird eine statische Berechnung angefertigt. Hier werden für sämtliche Bauteile, vom Dach beginnend bis zum Fundament, die notwendigen Größen berechnet. Weiterhin werden für die Decken Bewehrungspläne für das Verlegen der Stahlmatten erstellt. Nur so ist eine optimale Ableitung der Lasten bis in den tragfähigen Baugrund gewährleistet.

9. DIE BAULEITUNG

Die Bauleitung erfolgt durch unsere erfahrenen Bauleiter/innen und erstreckt sich auf die vertraglich vereinbarte Leistung. Die Bauleitung ist bis zur Erfüllung dieser Leistung sowie bis zur Erledigung einer eventuellen Mängelbeseitigung Ihr Ansprechpartner in allen technischen und terminlichen Fragen.

10. VERSICHERUNGEN

Für die gesamte vertraglich vereinbarte Leistung wird von uns eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen und bezahlt.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sowie die Feuerversicherung für das Bauprojekt sind von der Bauherrschaft vor Baubeginn abzuschließen.

[ Was FRANKENHAUS® ausmacht ]

Unsere Leistungen

LEISTUNGSBESCHREIBUNG „Schlüsselfertig„ 2022-01 Nach EnEV 2016

Wir unterteilen in zwei Hauptbereiche:
I. S E R V I C E – L E I S T U N G

II. H A N D W E R K E R – L E I S T U N G

II.DIE HANDWERKER - LEISTUNG

1. VORBEMERKUNGEN

Es wird davon ausgegangen, dass im Bereich der Baugrube normale Bodenverhältnisse ohne Grund- und Schichtenwasser anzutreffen sind. 

Grundsätzlich empfehlen wir vor Baubeginn eine ausführliche Baugrunduntersuchung zu beauftragen um eventuell erforderliche zusätzliche Gründungs- oder Wasserhaltungsmaßnahmen festzustellen.
Wir können Sie auf Wunsch hierzu beraten, bzw. sofern Maßnahmen erforderlich sind Ihnen diese im Vorfeld anbieten.
Ergänzend zu der von Ihnen zu beauftragenden Untersuchung wird unser geotechnisches Büro während, bzw. nach den Aushubarbeiten das Ergebnis überprüfen, oder für den Fall, dass keine durch Sie beauftragte Voruntersuchung stattfand, feststellen, ob zusätzliche Maßnahmen oder Untersuchungen erforderlich werden.

Strom- und Wasseranschlüsse müssen auf dem Baugrundstück frei erreichbar sein, da hier die Bauwasseruhr und der Baustromverteilerkasten angeschlossen werden. Kraftstrom mit ausreichender Kapazität ist ebenfalls erforderlich. Strom- und Wasserkosten während der Bauzeit sind für die der Fa. FRANKENHAUS in Auftrag gegebenen Leistungen im Preis enthalten, mit Ausnahme von Energie für notwendige Beheizung während der Bauzeit (siehe auch letzte Seite).

Die offiziellen Grenzmarkierungen müssen vorhanden und sichtbar sein. Eventuell neu zu setzende Grenzzeichen gehen zu Lasten des Grundstückskäufers.

2. DIE BAUSTELLENEINRICHTUNG

Baustrom und Bauwasser werden nach den Vorschriften der örtlichen Versorgungsunternehmen von uns beantragt. Die Strom- und Wasserkosten für die FRANKENHAUS-Leistungen, einschließlich die Stellung des Baustromzählerkastens sind im Festpreis enthalten. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein eines Strom- und Wasseranschlusses im Grundstück.

Eventueller Auf- und Abbau von Unterkünften sowie die Bereitstellung von Baugeräten und Gerüsten liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen Handwerksfirmen.

Die Einmessung des Gebäudes im Grundstück sowie die Erstellung des Schnurgerüstes sind im Festpreis enthalten, sofern diese Leistungen von einem Rohbauunternehmen durchgeführt werden dürfen. Je nach Vorschrift muss das Schnurgerüst eventuell von einem Vermessungsbüro, bzw. einer Behörde erstellt und abgenommen werden.

3. DIE ERDARBEITEN

Abschieben von verwertbarem Mutterboden im Bereich von Hauskörper und Arbeitsraum mit seitlicher Lagerung an geeigneter Stelle. Aushub der Baugrube und der Fundamente in den genannten Bereichen mit seitlicher Lagerung an geeigneter Stelle. Es wird hierbei von Bodenklassen 3 – 5 ausgegangen, das heißt, von normalen Baugrundverhältnissen.

Wiedereinfüllen des Arbeitsraumes mit dem seitlich gelagerten Material, falls geeignet. Eventueller Bodenaustausch und der damit verbundene Abtransport des nicht geeigneten Aushubmaterials werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet. Die Einfüllung erfolgt bis max. 30-40 cm unter vorhandener Geländeoberkante, jedoch bis höchstens Unterkante Sockelplatte. Die Einfüllung wird vorschriftsmäßig verdichtet.

Das restliche Aushubmaterial wird seitlich auf dem Grundstück gelagert, Erdabfuhr und Deponiegebühren sind nicht enthalten, können aber gegen Berechnung ausgeführt werden.

4. DIE ENTWÄSSERUNG

Der Einbau der Grundleitungen für Schmutzwasser unterhalb des Gebäudekörpers erfolgt mit KG-Rohren, Verlegung mit Gefälle nach DIN 1986 bis 0,50 m vor die Hausaußenkante. Rohrquerschnitt nach jeweiligem Erfordernis.

Sondermaßnahmen, wie z.B. Sickerschächte (außer der schachtlosen Drai- nagenversickerung) oder Zisternen sind im Grundangebot nicht enthalten, können aber jederzeit gegen Kostenausgleich erstellt werden.

Um die Außenfundamente wird eine Drainage im Kiesbett verlegt. Dieses wird durch ein Filtervlies vor Versandung und Verschlammung geschützt.

An allen vier Gebäudeecken wird jeweils ein Prüfschacht, d = 300 mm mit verriegelbarem Deckel eingebaut. Höhe der Schächte und Rohre bis OK. Gelände.

Die Abführung des Drainagenwassers wird im Anschluss an den Drainagentiefpunkt einer Versickerung zugeführt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Untergrund ausreichend versickerungsfähig ist. Dies und die sich daraus ergebende genaue Ausführung der Versickerung kann jedoch erst nach Aushub der Baugrube festgestellt werden und ist deswegen im Leistungsumfang noch nicht enthalten.

Sämtliche Kellerlichtschächte werden zur Ableitung des Regenwassers an den Drainagekörper angeschlossen.

Nicht unterkellerte Gebäude erhalten keine Drainage.

5. DIE GRÜNDUNG

Die Gründung erfolgt nach den statischen Erfordernissen. Die aufnehmbare Bo-
denpressung σzul muss mindestens 200 KN/m2 (= Bemessungswert des Sohlwiderstands σR,d 280kN/m2) betragen, und es dürfen keine unterschiedlichen Bodenschichtungen auftreten, das heißt, es muss ein gleichmäßiger, für ein Gebäude ausreichend tragfähiger Untergrund vorhanden sein.

Streifenfundamente aus unbewehrtem Beton einschließlich Fundamenterder nach VDE-Vorschrift.

Bodenplatte, etwa 12 cm dick, aus Beton, konstruktiv bewehrt. Unterhalb der Bodenplatte wird eine kapillarbrechende Kiesfilterschicht, etwa 15 cm dick, gegen aufsteigende Feuchtigkeit eingebaut. Diese erhält eine Abdeckung mit Kunststofffolie.

6. DIE FEUCHTIGKEITSISOLIERUNG

Zum Schutz der Kellerwände wird gegen aufsteigende Feuchtigkeit auf die Bodenplatte eine Lage Dichtungsbahn aus Kunststoff oder Bitumenpappe gelegt.

Der Schutz der Kelleraußenwände im erdberührenden Bereich gegen nichtdrückendes Wasser erfolgt mit einer Abdichtung aus einer geeigneten Dichtungsbahn oder einer Dickbeschichtung. Der Schutz der Abdichtung, sowie die Ableitung des anfallenden Sickerwassers in den Drainagekörper wird über Drainplatten oder Drainbahnen mit Vliesoberfläche gewährleistet.

7. DAS MAUERWERK

KELLERGESCHOSS

Die Außenwände des Kellergeschoßes werden mit hoch Wärme dämmenden Kellerplanziegeln gemauert. Diese haben gegenüber den herkömmlichen Schwerbetonsteinen eine erheblich höhere Wärmedämmung. Die Innenwände werden mit Hochlochziegeln erstellt. Die Ausführung entspricht den jeweiligen statischen und wärmetechnischen Erfordernissen.

Die lichte Rohbauhöhe des Kellers beträgt ca. 2,375 m.

Wanddicken:

Außenwände: 24 cm + Dämmung / 36,5 cm
tragende Innenwände: 24 cm
nicht tragende Innenwände bei Mauerwerk: 11,5 cm

WOHNGESCHOSSE

Um ein gutes und gesundes Raumklima zu erreichen, muss ein baubiologisch
hervorragender Wandbaustein
verwendet werden.

Wir verwenden daher:

bei den Außenwänden: Hochlochziegel mit Vollwärmeschutz-Außen-Dämmung. Die Dämmungsdicke richtet sich nach den Erfordernissen der
EnEV 2016 und wird über die Wärmeschutzberechnung ermittelt.

bei den Innenwänden:
im EG und tragenden Wänden im DG und OG: normale Hochlochziegel

bei nicht tragenden Innenwänden im DG und OG: Metallständerwände mit doppelter GKB-Beplankung und 60 mm Mineralfaserdämmung im Ständerwerk.

Wanddicken:
Außenwände: 24 cm + Dämmung
tragende Innenwände: 24 / 17,5 cm
nicht tragende Innenwände: 11,5 cm, bei Ständerbauweise 15 cm

Die lichten Rohbauhöhen der Wohngeschosse betragen:
im Erdgeschoß: 2,625 m
im Dachgeschoß: 2,625 m

Die Ausführung des gesamten Mauerwerks entspricht den jeweiligen statischen und, wie bereits dargelegt, wärmetechnischen Erfordernissen.

8. DER SCHORNSTEIN

Je nach Standort der Heizungsanlage wird entweder ein Schornstein oder ein Spezialabgassystem, bestehend aus einem Innenrohr mit Schaumkeramikummantelung eingebaut. Die Abgasführung erfolgt über das Innenrohr bis über das Dach, die Zuluftzuführung über einen Luftspalt zwischen Innenrohr und Keramikmantel ebenfalls von über Dach zum Brennwertgerät, das somit vollkommen Raumluftunabhängig arbeitet.

Sollte durch den Standort der Heizungsanlage ein Kamin eingebaut werden, kommt ein Fertigteilschornstein mit brennwertgerechtem Innenrohr zur Ausführung. Auch hier wird die benötigte Zuluft von über Dach gezogen, so dass das Heizgerät Raumluftunabhängig arbeiten kann. Es wird dann ein bewährtes Markenprodukt eingebaut. Sämtliche Anschlüsse, Putzöffnungen und anderweitig notwendige Formteile sind enthalten. Der Kaminkopf über Dach wird mit Blech verkleidet.

9. DIE KELLERFENSTER

Alle Kellerfenster sind weiße Kunststofffenster mit 2-fach-Wärmeschutz-ver-
glasung
einschließlich einer inneren und äußeren Kunststofflaibung.

Bei Gebäuden mit talseitig freistehendem Untergeschoß werden die in diesen
Bereichen liegenden sichtbaren Fenster wie die Wohnfenster ausgeführt.

10. DIE LICHTSCHÄCHTE

Vor die Kellerfenster werden Lichtschächte aus Kunststoff montiert. Als Abdeckung sind verzinkte Roste mit Abhebesicherung vorgesehen. Sämtliche Lichtschächte werden zur Regenwasserableitung an den Drainagekörper angeschlossen.

11. DIE GESCHOSSDECKEN

Über dem Kellergeschoß sowie über dem Erdgeschoß werden Decken aus Stahlbeton unter der Verwendung von Fertigteilen eingebaut. Die Deckenstöße werden im Bereich der Untersichten verspachtelt. Deckendicke und Bewehrung richten sich nach statischer Berechnung.

12. DER DACHSTUHL

Zimmermannsgerecht abgebundener Dachstuhl aus Nadelholz, Güteklasse 2, Schnittklasse A/B.

Die Holzbemessung richtet sich nach der statischen Berechnung. Die Sparrenhöhe beträgt unabhängig davon jedoch mindestens 20 cm, um auch hier mit der Unterbringung einer Dämmschicht nach der Wärmeschutzberechnung den Ansprüchen eines Niedrigenergiehauses zu genügen.

Die Dachüberstände betragen traufseitig etwa 50 cm und giebelseitig etwa 20 cm, abhängig von der Dämmdicke der Außenwand und den Ziegelabmessungen.

Alle im Außenbereich sichtbaren Hölzer, wie z. B. Sparrenköpfe und Unterschalung werden gehobelt und sind mit einer hellen offenporigen Lasur zweimal gestrichen.

13. DIE DACHEINDECKUNG

Über den Sparren erfolgt von unten nach oben folgender Aufbau: Folie, wasserdampfdiffusionsoffen, als Unterspannbahn, Konterlattung, Lattung, Betondachsteine, erste Wahl, Fabrikat Braas oder gleichwertig mit 30-jähriger Herstellergarantie.

Bei diesen Dachsteinen, können Sie unter den Modellen „Taunuspfanne„ oder „Harzer Pfanne„ sowie unter den Farben „dunkelrot“, „ziegelrot“, „klassischrot“ und „granitgrau“ wählen.
Die Verlegung der Dachsteine erfolgt mörtelfrei, einschließlich aller Formsteine und notwendigen Schnittstellen.

ANMERKUNG:

Werden nicht genutzte Flachdächer von Garage, Carports oder anderen Nebengebäuden ohne Gefälle ausgebildet, so werden die Anforderungen an die Flachdachrichtlinien des Deutschen Dachdeckerhandwerks durch den Einsatz von höherwertigen Materialien (Abdichtungsbahn) und zusätzlichen Schutzmaßnahmen (z.B. Kies) erfüllt.

14. DIE SPENGLERARBEITEN

Dachrinne und Fallrohre in Titanzink. Ausführung der Rinnen in halbrunder Form mit Wulstverstärkung, vorgehängt. Einführung der Fallrohre in die Standrohre der Entwässerung. Insgesamt ist in einem Fallrohr Ihrer Wahl eine Regenwasserauffangklappe enthalten.

Eventuelle Dachaufbauten (Gauben), sowie ein eventueller Kaminkopf über Dach werden mit Titanzinkblech verkleidet.

15. DIE ELEKTROINSTALLATION

ALLGEMEINES

Ausführung der Elektroinstallation nach den einschlägigen VDE-Vorschriften mit NYM-Leitungen ab, d.h. nach der Panzersicherung beginnend. Die Anlage wird betriebsfertig installiert.

An geeigneter Stelle wird ein Auf-Putz-Zählerkasten gesetzt. Dieser beinhaltet alle Sicherungsautomaten und als Absicherung zwei FI-Schutzschalter und einen allgemeinen Überspannungsschutz. Der Fundamenterder wird entsprechend den Vorschriften eingemessen. Weiter werden in den Schlaf- und, Kinderzimmern, sowie in Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen, Rauchmelder eingebaut, sowie Überspannungsfeinschutzmodule für Endgeräte zur Verfügung gestellt.

Alle Leitungen werden als so genannte Unterputzleitungen verlegt – auch in den Kellerräumen, ausgenommen sind der Heiz-, bzw. Hausanschlussraum, sowie betonierte Kellerwände.

Individuell unterschiedliche Vorschriften und Auflagen einzelner Versorgungsunternehmen sind nicht im Festpreis enthalten.

EINRICHTUNG
Kellergang
: Deckenauslass mit Wechselschaltung, Steckdose unter Schalter.

Keller: Deckenauslass mit Schalter, Steckdose unter Schalter.

Hauswirtschaftsraum oder Heizraum oder Waschküche:
Deckenauslass mit Schalter, Steckdose unter Schalter, Steckdose für die Waschmaschine, Steckdose für den Wäschetrockner, notwendige Installation für die Heizung.

Hauseingang: 
Leitung für Klingelknopf, Wandauslass für Außenbeleuchtung, Elektrischer Türöffner für die Haustüre.

Windfang: 
ein Wand- oder Deckenauslass mit Schalter.

Diele EG kombiniert mit Flur im DG od. OG:
2 Deckenauslässe (1x EG, 1x DG) mit insges. 4 Tastern (2x EG, 2x DG), Je 1 Steckdose unter den Tastern und Steckdose an anderer Stelle.

WC:
Deckenauslass mit Schalter, 1 Steckdose beim Waschbecken.

Küche: Deckenauslass mit 2 Schaltern, 1 Steckdose unter Schalter, 3 weitere Steckdosen, 4 Doppelsteckdosen, Anschlussleitung für Herd und Spülmaschine.

Essen: Deckenauslass mit Wechselschaltung, 1 Steckdose unter den Schaltern, 1 Doppelsteckdose,
Leitung und Anschlussdose für Telefon, Leitung und Anschlussdose für Antenne.

Wohnen: Deckenauslass mit Wechselschaltung, 1 Steckdose unter Schaltern, 4 Doppelsteckdosen,
Leitung und Anschlussdose für Antenne, 1 Lan- Datendose.

Terrasse, Balkon: Wandauslass mit Schalter innen, 1 Steckdose mit Schalter innen.

Eltern: Deckenauslass mit Wechselschaltung, 1 Steckdose unter den Schaltern, 2 Doppelsteckdosen.

Kind, Gast, Arbeit, Büro, Galerie:
je 1 Deckenauslass mit Schalter, Steckdose unter Schalter,
2 Doppelsteckdosen, 1 Lan- Datendose.

Bad: Deckenauslass mit Schalter im Flur, 2 Doppelsteckdosen.

Alle Schalter und Steckdosen werden als Großflächenschalter, Deutsches
Markenfabrikat, Farbe: „Standard-weiß„ ausgeführt. Raumthermostate in Aufputzausführung.

16. DIE SANITÄRINSTALLATION

ALLGEMEINES

Alle Entwässerungsrohre sowie die Entlüftungsleitungen über Dach werden in schalldämmenden Rohren, einschließlich aller Abzweige, Bögen und sonstiger Formstücke ausgeführt.

Die Kaltwasserversorgung erfolgt nach dem Absperrventil der Wasseruhr bis zur Warmwasserbereitung sowie zu den einzelnen Zapfstellen. Nach der Wasseruhr werden ein Druckminderer und ein Wasserfilter eingebaut. Die Rohre von der Wasseruhr bis zur Warmwasserbereitung sind aus hochwertigem Verbundrohr.

Die Warmwasserversorgung erfolgt ab dem Warmwasserbereiter der Heizungsanlage bis zu den jeweiligen Zapfstellen.

Alle unter Putz liegenden Anbindeleitungen werden aus korrosionsbeständigen Kunststoffrohren ausgeführt. Die Rohrleitungen werden nach DIN wärmegedämmt.

AUSSTATTUNG

Hauswirtschaftsraum oder Waschmaschinenanschluss oder Waschküche:

1 Waschmaschinenanschluss, mit Kaltwasseranschluss und Ablauf über ein Stahlausgussbecken.

1 Kaltwasseranschluss für die Heizungsanlage einschließlich Nebenarbeiten,
Anschluss des Warmwasserbereiters einschließlich Nebenarbeiten.


Küche:
Abwasserleitung für Spüle ohne Siphon, Kalt- und Warmwasseranschluss, Eckventil für Geschirrspüleranschluss.

 

Gäste-WC:
1 Handwaschtisch, etwa 45 cm breit, Kalt- und Warmwasserleitung mit Einhandmischbatterie. 1 WC wandhängend mit verdecktem Spülkasten, Kunststoffsitz und -deckel.

Bad:
1 Waschtisch, etwa 60 cm breit, unterbaufähig
Kalt- und Warmwasserleitungen mit 1 Einhandmischbatteri.

1 Einbaubadewanne, klassische Form, Größe etwa 170 cm x 75 cm,
Kalt- und Warmwasserleitung mit Einhand- Füll- und Brausebatterie.

1 Einbauflachduschwanne aus Acryl, Größe ca. 90 cm x 90 cm, flach Kalt- und Warmwasserleitung mit Einhandbrausebatterie und Verstellstange.

1 WC wandhängend mit verdecktem Spülkasten, Kunststoffsitz und -deckel.

MODELL DER SANITÄRGEGENSTÄNDE:

WC´s und Waschtische: 
Designergegenstände, Fabr. Diana, Farbe weiß oder gleichwertig

Wannen:
Stahlbadewanne, Fabr. Kaldewei oder gleichwertig, weiß, Flachduschwanne aus Acryl in weiß.

Armaturen:
Designarmaturen, Fabr. Hansa, Chrom, oder gleichwertig.

Waschtisch, WC´s und das Handwaschbecken sind aus Kristallporzellan, die Badewanne aus emailliertem Stahlblech, die Duschwanne aus Acryl.

Die Mischbatterien sind glanzverchromt. Sie besitzen langlebige Keramikscheibendichtungen. Auch hier werden nur bewährte Markenfabrikate eingebaut.

An zwei Stellen wird eine Gartenwasserleitung mit Auslaufhahn installiert.

17. DIE HEIZUNGSINSTALLATION

Um einerseits dem Umweltschutz Rechnung zu tragen und andererseits die Verbrauchskosten für Heizung und Warmwasserbereitung zu senken, wird in unseren Häusern nur modernste Gas-Brennwerttechnik, mit Solarunterstützung für die Warmwasserbereitung und Heizung eingebaut. Mit diesem System werden die Vorgaben der EnEV 2016 erfüllt.

Die Kollektorfläche beträgt ca. 10,0 m2 brutto, es werden vier Flachkollektoren auf dem Dach montiert. Voraussetzung hierfür ist eine Ausrichtung der Dachfläche nach Süden oder nach Süd-West.

Durch so genannte modulierende Betriebsweise wird die Leistung ständig dem jeweiligen Wärmebedarf angepasst, das bedeutet, dass der Wärmeerzeuger selbstständig genau die Leistung wählt, die notwendig ist, um eine optimale Wohnwärme mit dem niedrigst möglichen Energieverbrauch zu gewährleisten.

Die Bauteile des Gerätes sind nach den verwendeten Werkstoffen trennbar und somit für ein späteres Recycling bestens vorbereitet.

Das Heizgerät arbeitet Raumluft unabhängig, das heißt, dass eine separate Zuluftführung für den Betrieb der Heizung nicht benötigt wird. Die Abgasführung erfolgt mit einem Spezialrohr direkt über Dach. Ein Schornstein wird somit nicht mehr benötigt und ist deshalb auch in unserem Leistungsumfang nicht enthalten (siehe auch Pos. 8).

Das Heizgerät ist ein wandhängendes Gerät, der Pufferspeicher mit ca. 750 Litern Inhalt steht in der Nähe des Gerätes am Boden. Die Wärmedämmung dieses Speichers ist aus FCKW-freiem Material.

Die elektronische Regelung der gesamten Anlage ist mit einem Wochenprogramm ausgestattet. Sie erfolgt witterungsabhängig und ist durch ihre klare Gliederung besonders benutzerfreundlich.

Generell werden nur deutsche Markenfabrikate eingebaut.

Die Heizungen in unseren Häusern werden ausschließlich im besseren Zweirohr System ausgeführt. Das erheblich billigere Einrohr-System ist mit unserem Qualitätsstandard nicht vereinbar.

Der Heizraum befindet sich in der beheizten Hülle des Hauses, das heißt, dass der Fußboden und die Außenwände des Heizraumes wärmegedämmt sind, die Innenwände zu den unbeheizten Kellerräumen werden entweder aus wärmedämmenden Ziegeln hergestellt, oder ebenfalls mit einer entsprechenden Wärmedämmung versehen.

Die Heizkörpergrößen richten sich nach der individuellen Wärmebedarfsberechnung, die je nach Standort und Lage des Hauses differiert. Auch die Anzahl der Heizkörper kann deshalb unterschiedlich sein. Im Standardleistungsumfang sind formschöne und pflegeleichte Plattenheizkörper enthalten. Zur Vermeidung von Wärmebrücken und eventuell fehlerhaftem Regelverhalten der Thermostatventile verzichten wir auf Heizkörpernischen.

Alle Heizkörper werden mit Thermostatventilen ausgestattet.
Eine Fußbodenheizung gegen Preiskorrektur ist jederzeit möglich.
Die gesamte Heizungsanlage wird betriebsfertig installiert.
Die Dämmung der Rohrleitungen erfolgt nach den jeweils gültigen Vorschriften.

18. DIE WOHNFENSTER

Unsere Kunststofffenster haben folgende Qualitätsmerkmale:

Rahmen und Flügel Flächenversetzt

Stock und Flügel aus Mehrkammerprofilen, weiß.

Einbau einer 3-Fach-Wärmeschutzverglasung, Ug = 0,6, als Trockenverglasung.

Einhand-Dreh-Kipp-Beschläge mit Fehlbedienungs– und Zuschlagsicherung, Tragkraft von 130 kn.

Fenstergriffe wahlweise weiß, silber- oder titanfarbig.

Alle Lager sind werkseitig gefettet.

4-seitige Dichtung, in einer Ebene verlaufend, in den Ecken verschweißt.

Außen wird, außer an den Balkon- und Terrassentüren, eine Aluminium-Fensterbank angebracht, wahlweise weiß beschichtet oder alufarbig eloxiert.

Balkon- und Terrassentüren erhalten außen eine trittbelastungsfähige Natursteinbank. Die Innenfensterbänke sind aus Marmor, Material Palma Gris. Bei Entfall der Fliesenarbeiten sind diese Fensterbänke nicht enthalten.

Die Fensterteilung, senkrecht, sowie auch waagrecht, erfolgt nach der Darstellung in den Ansichtszeichnungen.

2-flügelige Fenster und Terrassentüren mit einer Breite von über 2,00 m erhalten einen senkrechten Mittelpfosten.

19. DIE HAUSTÜRE

Serienmäßig stehen verschiedene Haustürmodelle zur Auswahl. Weitere Modelle können gegen eine leichte Preiskorrektur ausgewählt werden. Selbstverständlich legen wir auch bei den Haustüren Wert auf dauerhafte Qualität:

Bei Ausführung der Fenster als Kunststofffenster wird die Haustüre als Holzhaustüre mit weißer Endbehandlung eingebaut.
Stock- und Türblattrahmen bestehen aus drei miteinander verleimten Schichten, insgesamt 68 mm dick.

Das Türblatt ist mit insgesamt 3 dreiteiligen Bändern am Stockrahmen befestigt.
Verglasungen aus Wärmeschutzglas analog der Fensterverglasung.
Einbau eines Bolzenschlosses mit einer 5-fach-Verriegelung.
Wärmegedämmte Türblattfüllung mit glattem Furnier auf der Innenseite des Türblattes.

Unterer Türanschlag mit einer stabilen Aluminiumschiene. Handhabung der Türe mit Innendrücker und Knauf aus Metall außen. Vorrichtung für elektrischen Türöffner

20. Innenputz

Die Kellerräume, Bad und WC erhalten einen Kalk-Zementputz.

Der Treppenraum im Untergeschoß, sowie die Räume im Erd- und Dachgeschoß, außer Bad und WC, erhalten einen geglätteten Kalk-Gipsputz oder einen mineralischen Gipsputz mit einer Oberflächengüte Q2, geeignet für grobe oder mittelgrobe Raufasertapeten. Sind im UG betonierte Außenwände vorgesehen, so erhalten diese keinen Innenputz.

21. DER ESTRICH

Kellerräume erhalten einen 40 mm dicken Estrich auf Trennfolie.

Im Treppenraum im Untergeschoß, im Heizraum, sowie in allen Räumen im Erd- und Dachgeschoß wird ein schwimmender Estrich auf einer zweilagigen Wärme- und Trittschalldämmung eingebaut. Estrich- und Dämmdicke richten sich nach den einzelnen Vorschriften und der EnEV 2016.

22. DIE INNENTREPPE

Die Treppenanlage KG – EG – DG wird jeweils als einläufige, viertel oder halb gewendelte Holztreppe eingebaut. Die Stufen werden Wandseitig mit Stahlbolzen in Schall mindernden Gummilagern in der Wand verankert. Die Stufen haben einen Wandabstand von etwa 3 cm. Innenseitig wird die Treppe durch das mittragende Geländer, bestehend aus einem Holzhandlauf und silberfarben Pulver beschichteten senkrechten Metallstäben, stabilisiert und optisch abgerundet. Sämtliche Holzteile werden in Buche naturbunt keilgezinkt eingebaut. Die Deckenstirnfläche im Bereich des Treppenauges erhält eine Holzverkleidung. Während der Bauzeit steht eine Bautreppe zur Verfügung. Die vollständig zum Schutz eingepackte Treppe wird nach der Hausübergabe vom Lieferanten zusammen mit dem Kunden ausgepackt und überprüft.

Aus Gründen des Umweltschutzes verzichten wir auf den Einsatz von Tropenhölzern.

23. DIE ROLLLÄDEN

Alle rechteckigen Fenster, Balkon- und Terrassentüren im Erd- und Dachgeschoß erhalten Kunststoffrollläden mit Lüftungsschlitzen. Diese werden in die vom Bauunternehmer eingebauten Rollladenkästen, Ausführung „Mono-Negativ“, eingesetzt.

Rollläden größer als 4,7 m2 werden wegen der leichteren Bedienung serienmäßig mit einem Übersetzungsgetriebe ausgestattet.

Eventuelle Fenster im Spitzboden und Fenster im Untergeschoß / Kellergeschoß, sowie Dachflächenfenster erhalten serienmäßig keine Rollläden.

24. DIE INNENTÜREN

Im gesamten Haus werden echtholzfurnierte Türblätter und -zargen eingebaut. Diese industriell gefertigten Türen sind endbehandelt und werden funktionsfertig mit dreiseitiger Dichtung und Beschlägen eingebaut. Sie können standardmäßig, ohne Aufpreis, zwischen folgenden Ausführungen wählen:

Buche natur / Weißlack / Laminat – verschiedene Dekore

Aus Gründen des Umweltschutzes verzichten wir auf den Einsatz von Tropenhölzern.

25. DER DACH- oder OBERGESCHOSS - AUSBAU

Als Wärmedämmung werden in die Dachschrägen zwischen die Sparren, in die Decke zwischen die Kehlbalken oder zwischen die Balken der raumabschließenden Holzbalkendecken mineralische Dämmstoffe mit einer unterseitigen Dampfbremse eingebaut. Die Dicke der Wärmedämmung richtet sich nach der Energieeinsparungsverordnung.

Eine Dämmung der Sparren des Spitzbodens und der Sparren von nicht ausgebauten Dachgeschoßen ist nicht vorgesehen.

Im bewohnten Dach- oder Obergeschoß werden die Dachschrägen und Decken mit Gipskartonplatten verkleidet, die Plattenstöße werden verspachtelt.

Ausbauleistungen in Spitz- und Dachböden sind nicht vorgesehen.

Die Übergänge zwischen den Wänden und den mit Gipskartonplatten verkleideten Dachschrägen und Decken werden konsequent getrennt. Auf Grund der unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften der Bauteile kann es zu Bewegungen kommen. Ein Verschließen der Fugen mit z.B. Acrylat ist bauseits frühestens nach der 2. Heizperiode sinnvoll.

26. DIE MALER- UND TAPEZIERERARBEITEN (nicht enthalt.)

Das Gewerk „Maler- und Tapeziererarbeiten“ würde folgendes

Leistungsbild umfassen:
Vorbehandeln von Innenwänden und Decken für die Tapezierarbeiten.

Tapezieren von Innenwänden und Decken mit Raufasertapete, grob oder mittel-grob.

Streichen der Raufasertapete mit diffusionsfähiger Farbe in weiß.

Streichen von vorhandenen Stahlteilen, wie z. B. Treppengeländer und Treppenunterkonstruktion, Stahltüren usw., mit Acrylfarbe.

Da aus langjähriger Erfahrung die meisten Bauherrn diese Leistungen
selbst ausführen wollen, sind die Maler- und Tapeziererarbeiten standardmäßig im Leistungsumfang nicht enthalten. Ein entsprechendes Angebot hierüber können wir Ihnen selbstverständlich unterbreiten.

27. DIE FLIESENARBEITEN

Alle Bodenfliesen und Wandfliesen werden generell im Dünnbettverfahren verlegt, also mit Kleber auf dem vorhandenen Estrich sowie Wandputz fixiert. Es sind keramische Wand- und Bodenfliesen vorgesehen. Die maximalen Größen betragen für die Bodenfliesen 40 / 40 cm quadratisch, 30 / 60 cm rechteckig und für die Wandfliesen 25 / 40 cm. Format- und Materialbedingte Leistungsänderungen werden über die Bemusterung vorgenommen.

Die Verfugung wird bei den Wänden in weiß, bei den Böden in grau vorgenommen.

Alle Raumecken, der Übergang WandBoden in Räumen mit Wand- und Bodenfliesen sowie alle Übergänge zu den Sanitärgegenständen erhalten eine elastische Verfugung. Die Wartung dieser Fugen obliegt dem Bauherrn. Dabei ist darauf zu achten, dass hinter den Fugen befindliche Abdichtungen nicht beschädigt werden. Notwendige Eckschutzschienen sind aus weißem Kunststoff oder eloxiertem Aluminium.

In den Räumen Diele, Windfang, Garderobe, Abstellraum und Küche wird ein Fliesensockel, geschnitten aus den Bodenfliesen eingebaut. Der Übergang zum Boden wird elastisch verfugt. Die Wartung dieser Fugen obliegt dem Bauherrn. Dabei ist darauf zu achten, dass hinter den Fugen befindliche Abdichtungen nicht beschädigt werden.

Nachfolgend sind alle standardmäßig enthaltenen Fliesen mit den entsprechenden Materialwerten aufgeführt. In allen Preisangaben ist die gesetzliche Mehrwert- steuer enthalten.

 

Windfang / Garderobe / Abstellraum: 

Bodenfliesen,
Fliesenpreis bis € 26,– / m2.

Küche:

Bodenfliesen,
Fliesenpreis bis € 26,– / m2.

WC:

Boden- und Wandfliesen,

raumhoch,

Fliesenpreis bis € 26,– / m2.

Bad:

Boden- und Wandfliesen,

raumhoch,

Fliesenpreis bis € 26,– / m2.

28. DIE BODENBELÄGE

Alle Räume im Erd- und Ober- bzw. ausgebauten Dachgeschoß, ausgenommen der Räume mit Bodenfliesen, erhalten einen Parkettbodenbelag, Eiche Mosaik rustikal, mit Holzsockel.

Der Vollholzparkettboden wird auf dem Estrich verklebt, vor Ort geschliffen und wahlweise lackiert oder gewachst/geölt.

29. DER AUSSENPUTZ

Der Außenputz wird als Wärmedämm-Verbundsystem ausgeführt. Auf das Mauerwerk wird eine Polystyrol-Hartschaumplatte aufgebracht. Die Dicke dieser Platte richtet sich nach der Energieeinsparungsverordnung.
Auf die Hartschaumplatte folgt eine Spachtelung mit Gewebeeinlage als Armierung. Den Abschluss bildet dann eine Edelputzbeschichtung.

Standardmäßig wird ein weißer oder leicht getönter feinkörniger Putz aufgezogen. Korngröße bis 3 mm.

Eine Feuchtigkeitssperre auf dem Sockelputz ist nicht enthalten und muss vom Gestalter der Außenanlagen vor der Geländeanfüllung auf die jeweilige vorschriftsmäßige Höhe angebracht und mit einer geeigneten Trennlage geschützt werden.

30. DER BLOWER-DOOR-TEST

Während der Bauzeit wird eine Dichtheitsprüfung, ein sogenannter Blower- Door-Test, durchgeführt. Das Protokoll darüber wird zusammen mit dem Wärmepass bei der Hausabnahme übergeben.

31. DIE EIGENLEISTUNGEN

Art und Umfang der Eigenleistungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dies muss bis spätestens zur Werkplanbesprechung erfolgen, damit dies im Bauzeiten- und Zah- lungsplan rechtzeitig erfasst werden kann. Durch sinnvolle Eigenleistungen kann der Preis für Ihr Eigenheim nochmals erheblich gesenkt werden.

32. DIE ERGÄNZUNGEN, MINDERUNGEN, ÄNDERUNGEN

Alle Leistungsänderungen werden auf einem Beiblatt erfasst und ergänzen die Standardleistung.

Leistungsänderungen, sowie auch die Herausnahme von Leistungen, sind nur bis zum Abschluss der Werkplanung möglich. Ausgenommen hiervon sind Änderungen innerhalb der Ausstattung, die sich bei den einzelnen Bemusterungen ergeben.

Änderungen, die aus technischen Gründen zweckmäßig oder notwendig sind, behalten wir uns vor. Sie dürfen jedoch nicht Wert mindernd sein.

Behördliche Auflagen sind verbindlich. Sich daraus ergebende eventuelle Mehr- oder Minderkosten werden gesondert verrechnet. Änderungen von Normen, Richtlinien und anderweitigen Vorschriften sind nur dann im Festpreis enthalten, wenn sie 3 Monate vor Vertragsunterzeichnung bekannt und in Kraft getreten sind.

Die in den Zimmern eingezeichneten Einrichtungsgegenstände dienen lediglich als Stellnachweis.

[ Was FRANKENHAUS® ausmacht ]

Unsere Leistungen

Nicht im Leistungsumfang

falls nicht ausdrücklich anders erwähnt/vereinbart

1. AUSSENANLAGEN

Beläge und Unterbau für Terrassen, Stellplätze und Zuwegungen, Stützmauern, Umzäunungen, usw.

2. SONDERMASSNAHMEN

Anfuhr von besonderem Hinterfüllmaterial und damit verbundener zusätzlicher Abtransport des überflüssigen Erdaushubs.

Anfuhr von zusätzlichem Mutterboden.
Andere Gründungsmaßnahmen, Wasserhaltung.
Alle durch bauaufsichtliche Überwachung oder behördliche Auflagen
notwendige Sondermaßnahmen, wie z. B. Hebeanlagen, Kontrollschächte, Sperrbetonwannen, usw.

3. HAUSVER- UND -ENTSORGUNG

Kosten für Anschlüsse von Wasser, Strom, Gas, usw. Einbau von Sicker- und Revisionsschächten sowie Regenauffangbecken und Kleinkläranlagen.
Entwässerung vom Haus zum im Grundstück liegenden Kanal, sowie die Regenwasserleitungen außerhalb des Gebäudes.
Erschließungskosten.

4. GEBÜHREN

Kosten für Baugenehmigung, behördliche Abnahmen, Abnahmen und Leistungen von Dritten, sowie Auflagen welche seitens örtlicher Verwaltungen oder zuständigen Behörden, sowie Kaminkehrermeistern oder anderer öffentlicher Einrichtungen gefordert werden (z.B.: Kanaldruckprüfung, separate Entwässerungspläne, Einmessung des Schnurgerüstes, spezielle Auflagen für die Kaminausstattung, Lei- tungsführungen etc.), sonstige Prüfungen und ähnlichen Maßnahmen.

5. ENDREINIGUNG

Eine Endreinigung nach der Bauphase ist nicht enthalten.

5. SONSTIGE BAUHERRNLEISTUNGEN

Um einen reibungslosen Ablauf des Bauvorhabens zu gewährleisten, sind auch einige Leistungen seitens des Bauherrn zu erbringen, auf die wir nachstehend hinweisen möchten:

5.1. Vor Baubeginn:

▪Besorgen und Weitergabe der für das Genehmigungs- oder Freistellungsverfahren notwendigen Unterlagen wie:

– Bebauungsplan mit Festsetzungen in der gültigen Fassung.
– Spezielle Ortssatzungen, falls vorhanden.

– Ein amtlicher Lageplan im Maßstab 1: 1000 (in Einzelfällen auch andere Maßstäbe möglich) mit allen zu beteiligenden Nachbarn (Name und Anschrift der im Grundbuch eingetragenen Grundstückseigentümer).

– In Einzelfällen ein digitaler Auszug aus dem Kataster, z.B. dann, wenn genaue Grundstücksmaße erforderlich sind (kleine Grundstücke, Lückenbebauung, usw.).

▪ Einholen der erforderlichen Nachbarunterschriften auf dem Baugesuch.

▪ Freilegen aller Grenzzeichen.

▪ Angaben über die Lage aller vorhandenen Hausanschlüsse.

▪ Anschlussmöglichkeit für einen Baustromkasten und einer Bauwasseruhr auf dem
Grundstück.

5.2. Während der Bauzeit:

▪ Die notwendige Beheizung während der Bauzeit (z.B.: Aufheizen des Estrichs bei Fußbodenheizung, Trockenheizen und Lüften des Gebäudes speziell bei Bauzeiten über die kalte Jahreszeit) und die daraus entstehenden Energiekosten (Gas, Öl, Strom, Holz, Pellets, usw.).

▪ Die für die Trocknung des Gebäudes, insbesonders in der kalten Jahreszeit, notwendigen Bautrockner, Ventilatoren und mobile Heizgeräte können aus unserem Eigentum kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die Betriebskosten (Stromkosten) sind nicht enthalten und betragen für einen Bautrockner € 20,–/Tag und für ein Heizgerät € 60,–/Tag.

▪ Einbauteile, welche nicht bei uns in Auftrag gegeben werden und somit auch nicht zu unserem Leistungsumfang gehören sind in terminlicher Absprache mit der Bauleitung durch die von Ihnen zu beauftragende Firma zu montieren.

Wir bitten zu beachten, dass selbst für den Fall, dass Sie eine unserer Partnerfirmen damit beauftragen die FRANKENHAUS AG für Fremdprodukte weder Haftung für die fachgerechte Montage und Funktion, noch die Gewährleistung übernehmen kann.
Dies gilt z.B. für Produkte wie Mauerkästen und dergleichen bei Dunstabzugshauben von Kücheninstallationen.

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